Baubegleitung von geförderten KfW-Maßnahmen

Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Förderbank müssen die geplanten Modernisierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Dies betrifft energiesparende Einzelmaßnahmen sowie KfW-Effizienzhaus.

 

Empfohlene Maßnahmen sind:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches
  • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung der Haustüre
  • Austausch der Heizung
  • Einbau einer Lüftungsanlage

 

Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariante durch einen KfW-Sachverständigen begleiten läßt, kann für diese Maßnahme zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt auch für Einzelmaßnahmen.

 

Für die KfW-Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maxmimal 4000,- € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben, gewährt.