Baubegleitung von geförderten KfW-Maßnahmen
Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Förderbank müssen die geplanten Modernisierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Dies betrifft energiesparende Einzelmaßnahmen sowie KfW-Effizienzhaus.
Empfohlene Maßnahmen sind:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches
- Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster
- Erneuerung der Haustüre
- Austausch der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage
Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariante durch einen KfW-Sachverständigen begleiten läßt, kann für diese Maßnahme zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt auch für Einzelmaßnahmen.
Für die KfW-Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maxmimal 4000,- € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben, gewährt.